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Der Seelsorgerat
Aufgaben eines Seelsorgerates im Bistum Mainz 1.Der Seelsorgerat formuliert Ziele und Inhalte der Seelsorge im Raum der Pfarrgruppe/ des Pfarreienverbundes unter Berücksichtigung der Bistumsziele.
Diese sind Gegenstand einen zwischen den Pfarreien zu schließenden Kooperationsvertrages, den der Seelsorgerat vorbereitet und formuliert. 2.Er überträgt die pastoralen Vorgaben des Bistums unter der besonderen
Berücksichtigung der missionarischen Dimension auf die Ebene der Pfarrgruppe/ des Pfarreienverbundes. Dabei sind der Lebensraum und die Lebenssituation der Menschen in der Pfarrgruppe/ im Pfarreienverbund zu sehen
und in die Entwicklung einer pastoralen Konzeption mit einzubeziehen. 3.Er hält das Bewusstsein für die katechetischen, liturgischen und sozial-caritativen Dienst in der Pfarrgruppe/ im Pfarreinenverbund wach und
fördert die Zusammenarbeit dieser Dienst auf der Ebene der Pfarrgruppe / des Pfarreienverbundes. Er trägt Sorge für die Gewinnung, Schulung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
diesen Diensten. 4.Er hält Kontakt zu den sozialen, ambulanten, stationären und sonstigen Einrichtungen, zu den Religionslehrern und den Schulen sowie zu den Kindertageseinrichtungen, die sich nicht in
kirchlicher Trägerschaft befinden. 5.Er beachtet die gesellschaftlichen Entwicklungen und Probleme des Alltags im Umfeld der pastoralen Einheit und berät über entsprechende Maßnahmen und Projekte.
6.Er entsendet Mitglieder in den Dekanatsrat gemäß den Vorgaben des Dekanatsstatutes
Die Gremien der Pfarrgruppe am Jakobsweg:
Pfarrgemeinderat Hessloch Vorsitzender Stephan Wernersbach, Diakon Georg Diederich,
Monika Siegler, Ursula Lang, Daniela Fijas, Julianne Schuler, Paul Bugdoll, Jugendvertreter Florian Orthwein.
Verwaltungsrat Sankt Jakobus Hessloch Georg Diederich, Alexandra Hofmeister-Eppelsheimer, Claudia Ruppert, Juliane Schuler.
Verwaltungsrat Sankt Josef Dorn-Dürkheim
Gernot Giloth, Bardo Hofmeister, Richard Hofmeister.
Verwaltungsrat Sankt Georg Frettenheim Norbert Wolf , Alois Sproß , Gisela Wrobel .
Pfarrgemeinderat Westhofen Alle Mitglieder des Pfarrgemeinderates St. Peter und Paul in Westhofen sind mit Wirkung zum 01.10.2022
geschlossen in ihrem Amt zurückgetreten. Der PGR ist somit aufgelöst und nicht mehr im Amt. Der Verwaltungsrat bleibt weiterhin bestehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte zukünftig an das Pfarrbüro in Westhofen oder an Propst Schäfer.
Verwaltungsrat St. Peter und Paul Westhofen
Boris Wimmer, Marion Gorges, Michael Jung, Siegfried Henny.
Verwaltungsrat St. Johann Baptist Monzernheim
Alois Peter Blum-Barth, Walter Günther, Andreas Herlemann, Kerstin Münnemann.
Der Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist das demokratische Gremium der Pfarrgemeinde, das für vier Jahre gewählt wird. Der Pfarrgemeinderat ist der Ort der Mitverantwortung der Laien und ihrer Mitwirkung an der Leitung
der Gemeinde. Er bildet das Forum in dem sich die Gruppen der Gemeinde gegenseitig informieren und gemeinsam Gemeinde gestalten. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
Der PGR berät in regelmäßigen Sitzungen was zu tun ist, setzt für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben Ziele und Prioritäten, berücksichtigt dazu das in der Gemeinde personell mögliche und von
der Sache her Notwendige, plant und beschließt hierfür die erforderlichen Maßnahmen und sorgt für deren Durchführung.
Das alles macht der PGR nicht allein. Der Pfarrgemeinderat bildet Ausschüsse, denen auch Personen angehören, die nicht Mitglied im Pfarrgemeinderat sind. Der PGR fördert die Zusammenarbeit der Gremien,
weckt schließlich auch in der Pfarrgemeinde das Bewusstsein für die Mitverantwortung.
Die Aufgaben im PGR. werden unentgeltlich ausgeführt.
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Dem Verwaltungsrat gehören 4 gewählte Mitglieder an, der Vorsitzende ist der Pfarrer. Der Verwaltungsrat sorgt sich um die
personellen, räumlichen, technischen und finanziellen Voraussetzungen der Kirchengemeinde. Der VR. ist insbesondere zuständig für alle finanziellen Angelegenheiten, Bau - und Renovierungsaufgaben und für alle
rechtlichen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, wie z.B.
v Erstellen von Haushaltsplänen und Jahresrechnung
v Beschlussfassung über Dienst- und Arbeitsverträge
v Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist ein Ehrenamt. Es wird unentgeltlich ausgeübt. Die Mitglieder sind zur Amtsverschwiegenheit in allen personal-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten verpflichtet.
Der Pfarrer ist auf Grund Amtes Mitglied und Vorsitzender.
Das Ehrenamt
"Mehr gefällt Gott ein Werk, das wie unbedeutend es auch sein mag, ohne den Wunsch nach Annerkennung im Verborgenen getan wird, als tausend Werke, die den Menschen bekannt werden sollen. Denn wer aus
reinster Liebe etwas für Gott tut, legt nicht nur keinen Wert darauf, dass die Menschen davon erfahren: selbst Gott braucht es nicht zu wissen. Auch wenn er niemals erführe, würde derjenige ihm doch mit immer
gleicher Freude und reiner Liebe die gleichen Dienste erweisen." ( Johannes vom Kreuz: Weisheit und Weisung)
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Ein Schiff, das sich Gemeinde nennt, mit ihm fahrt ihr durch Meer und Wellen, doch muss sich jemand finden, stellen, der opfert seine Kraft und Zeit. Doch sind nur wenige bereit, als Kapitän sich zu
verdingen, als Ruderer sich einzubringen, dass sich der Kahn bewährt - auch morgen. Last euch das Christ sein etwas kosten, ein Ehrenamt verhindert Rosten. Ein Ehrenamt, das hält dich fit, ein Ehrenamt zieht andere
mit. Es hilft auch manchem, nicht nur Frommen, dass sie zum Ziel, dem Himmel kommen. Sei Lektor, sing Im Kirchenchor, bereite manche Feier vor. Verdinge dich im PGR, hier braucht man deine Hilfe sehr. Wenn Dreck
liegt, keiner ist´s gewesen, dann schwinge Lappen und auch Besen. Im Eifer reiß dir aus ein Bein, denn Letzte werden Erste sein. Und nennst du dich gar selbst: ”Idiot”, tu es doch gern, als wär´s für Gott. Wer sich
für Gottes Reich verschenkt, der wird mit Seligkeit beschenkt.
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